Benutzung

1. Benutzung
Die Kantonsbibliothek steht natürlichen und juristischen Personen (Kindern, Erwachsenen, Firmen, Institutionen, etc.) zur Benutzung offen.

Die Benutzung der Kantonsbibliothek ist für Personen über 20 Jahre sowie Firmen gebührenpflichtig.

2. Benutzungsausweis
Neu eingeschriebenen Benutzerinnen und Benutzern wird ein Benutzungsausweis ausgestellt. Er verliert seine Gültigkeit, wenn während 3Jahren keine Ausleihe mehr getätigt wird. Beim Einschreiben ist dem Bibliothekspersonal ein amtlicher Ausweis vorzulegen.

Bei Personen ohne festen Wohnsitz in der Region sowie in Sonderfällen kann die Kantonsbibliothek ein Depot verlangen.

Adressänderungen sind der Kantonsbibliothek umgehend zu melden.

3. Ausleihen
Medien können nur von eingeschriebenen Personen mit gültigem Benutzungsausweis ausgeliehen werden.

4. Die Ausleihfristen und -mengen betragen:

Kinder- und Jugend-DVDs

2 Wochen

2 Stück

DVDs Wochen

2 Wochen

2 Stück

(ab 14 Jahren)

Kinder- und Jugendvideos

2 Wochen

2 Stück

Videos

2 Wochen

2 Stück

(ab 14 Jahren)

Magazin-Videos

2 Wochen

2 Stück

(ab 14 Jahren)

Sachvideos / -DVDs

4 Wochen

5 Stück

(ab 10 Jahren)

Zeitschriften

2 Wochen

5 Stück

Kinderbücher

4 Wochen

5 Stück

Jugendbücher

4 Wochen

5 Stück

Freihandbücher

4 Wochen

5 Stück*

(ab 10 Jahren)

Kinder- und Jugend-Comics

4 Wochen

5 Stück

Comics

4 Wochen

5 Stück

(ab 14 Jahren)

Karten

4 Wochen

5 Stück

Musiknoten

4 Wochen

2 Stück

Magazinbücher

8 Wochen

5 Stück*

(ab 10 Jahren)

Kinder- und Jugendkassetten

4 Wochen

5 Stück

Kinder- und Jugend-CDs

4 Wochen

5 Stück

Literaturkassetten

4 Wochen

5 Stück

(ab 10 Jahren)

Literatur-CDs

4 Wochen

5 Stück

(ab 10 Jahren)

Musik-CDs

4 Wochen

5 Stück

(ab 10 Jahren)

PlayStation 2

4 Wochen

1 Stück

(ab 10 Jahren)

Kinder-CD-ROMs

4 Wochen

2 Stück

CD-ROMs

4 Wochen

2 Stück

(ab 10 Jahren)

Sprachkurse

8 Wochen

1 Stück

(ab 10 Jahren)

Fernleihe

4 Wochen

5 Stück

(ab 10 Jahren)

* höhere Ausleihmengen gelten für Firmen, Institutionen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

Nicht vorbestellte Medien können bis 10 Tage nach Ablauf der Leihfrist einmal verlängert werden.
Nicht verlängerbar sind die Leihfristen von Zeitschriften und Spielfilmen (Video und DVD).

Ausgeliehene Medien – mit Ausnahme von Zeitschriften – können vorgemerkt werden.

Für ältere oder wertvolle Werke sowie für das Baselbieter Schrifttum bestehen Benutzungseinschränkungen.

4. Postversand
Eingeschriebene Benutzerinnen und Benutzer können sich gegen Gebühr Bücher per Post nach Hause schicken lassen.

Für einen Postversand werden die effektiven Verpackungs- und Portospesen verrechnet.

5. Rücksendung
Bücher und Medien können gut verpackt per Post zurückgeschickt werden.

6. Gebühren/Kostenpflichtige Dienstleistungen

Benutzungsgebühr (ab 20. Altersjahr/Firmen)

Fr.

35.–

pro Jahr

Benutzungsausweis

Fr.

5.–

Ersatzausweis

Fr.

5.–

1. Mahnung

Fr.

–.50

pro Medium

2. Mahnung

Fr.

5.–

pro Medium

3. Mahnung (eingeschrieben)

Fr.

10.–

pro Medium

Vormerkung

Fr.

1.–

pro Medium

Fernleihe Inland:
Bücher


Fr.


10.–


pro Medium

Fotokopien

Fr.

8.–

pro 20 Seiten

Internetrecherche

Fr.

5.–

pro halbe Stunde (Erste 1/2 Std. gratis

7. Maximalbetrag
Personen, deren Schulden den festgelegten maximalen Betrag übersteigen, können bis zu deren Begleichung keine weiteren Bücher und Medien ausleihen.

Es gelten die folgenden Maximalbeträge:

Kinder (bis 10 Jahre)

Fr

5.–

Jugendliche (10–20 Jahre)

Fr.

15.–

Erwachsene (über 20 Jahre)

Fr.

30.–

Firmen

Fr.

100.–

8. Beschädigung/Verlust
Die ausgeliehenen Bücher und Medien sind sorgfältig zu behandeln.

Bei Beschädigung oder Verlust werden neben den Kosten für Reparatur oder Ersatz auch Bearbeitungskosten berechnet.

Bücher und Medien, die zwei Wochen nach der 3. Mahnung nicht zurückgebracht werden, gelten als Verlust im Sinne von Absatz 2.

9. Ausschluss
Wer wiederholt gegen diese Benutzungsordnung verstösst, kann von der Kantonsbibliothek zeitweise oder ganz von der Bibliotheksbenutzung ausgeschlossen werden.

10. Benutzung der öffentlichen Bibliotheksräume
Essen, Trinken sowie Rauchen sind auf der Leseterrasse nicht aber in den öffentlichen Räumen der Bibliothek gestattet.

Sportgeräte, Rollschuhe, usw. sind in der Eingangshalle abzustellen sowie Mappen, Rucksäcke, Taschen, etc. am bezeichneten Ort zu deponieren.

Tiere haben keinen Zutritt zu den Bibliotheksräumen.

Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
des Kantons Basel-Landschaft